logo
  • 06359/93650

  • WhatsApp

  • Kontakt

  • Newsletter

  • Über uns
      1. Was Kunden über uns sagen
      2. Warum im Reisebüro buchen?
      3. Häufig gestellte Fragen
  • Reiseziele
      1. Europa
        • Spanien Festland
        • Balearen
        • Kanaren
        • Griechenland Festland
        • Griechische Inseln
        • Türkei
        • Österreich
        • Schweiz
        • Skandinavien
        • Italien
        • Slowenien
      2. Asien
        • Malediven
        • Dubai
        • Sri Lanka
      3. Afrika
        • Seychellen
        • Südafrika
      4. Nord und Lateinamerika
        • Mexiko
        • USA Osten
        • USA Westen
        • Hawaii
        • Ecuador und Galapagos
  • Reisethemen
      1. Aktiv und Erleben
        • Aktivurlaub
        • Rundreisen
        • Studienreisen
        • Städtereisen
        • Safarireisen
        • Tauchurlaub
        • Winterreisen
      2. Entspannt entdecken
        • Badeurlaub
        • Kreuzfahrten (Hochsee)
        • Flusskreuzfahrten
        • Cluburlaub
        • Wellnessreisen
      3. weitere Themen
        • Familienurlaub
        • Hochzeitsreisen
        • Luxusreisen
        • Zugreisen
  • Reisetipps
      1. Hoteltipps
        • Hotels mit Privatpool
        • Wellness in den Bergen
        • Außergewöhnlich übernachten
        • Adults only Reisen
      2. Buchungstipps
        • Flextarif
        • Warum Pauschalreise?
        • Warum früh buchen?
        • Reiseversicherung
      3. Reisen mit
        • Reisen mit Kind
        • Reisen mit dem Auto
        • Reisen mit dem Hund
        • Alleine verreisen
        • Alleine Reisen als Frau
        • Reisen mit Unverträglichkeiten
      4. Inspirationen
        • Warum Reisen glücklich macht
        • Dem Winter entfliehen
        • Die schönsten Reisebücher
        • Reisen zu den coolsten Tieren der Welt
        • Kulinarische Weltreise
        • Beliebteste Reiseziele der Welt
        • Nordlichter auf Island
        • Heißluftballonfahrt über Kappadokien
        • Übernachtung in der Wüste Marokkos
        • Mit Schweinen baden
      5. Weitere Tipps
        • Online Check-In
        • Tipps für entspanntes Fliegen
        • Nachhaltiges Reisen
        • Reisen zu COVID-Zeiten
        • Workation
  • Online buchen
      1. Aktivitäten
      2. Parkplatz
      3. Reiseversicherung
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Urlaubsanfrage
  • 06359/93650

  • WhatsApp

  • Kontakt

  • Newsletter

  • Über uns
      1. Was Kunden über uns sagen
      2. Warum im Reisebüro buchen?
      3. Häufig gestellte Fragen
  • Reiseziele
      1. Europa
        • Spanien Festland
        • Balearen
        • Kanaren
        • Griechenland Festland
        • Griechische Inseln
        • Türkei
        • Österreich
        • Schweiz
        • Skandinavien
        • Italien
        • Slowenien
      2. Asien
        • Malediven
        • Dubai
        • Sri Lanka
      3. Afrika
        • Seychellen
        • Südafrika
      4. Nord und Lateinamerika
        • Mexiko
        • USA Osten
        • USA Westen
        • Hawaii
        • Ecuador und Galapagos
  • Reisethemen
      1. Aktiv und Erleben
        • Aktivurlaub
        • Rundreisen
        • Studienreisen
        • Städtereisen
        • Safarireisen
        • Tauchurlaub
        • Winterreisen
      2. Entspannt entdecken
        • Badeurlaub
        • Kreuzfahrten (Hochsee)
        • Flusskreuzfahrten
        • Cluburlaub
        • Wellnessreisen
      3. weitere Themen
        • Familienurlaub
        • Hochzeitsreisen
        • Luxusreisen
        • Zugreisen
  • Reisetipps
      1. Hoteltipps
        • Hotels mit Privatpool
        • Wellness in den Bergen
        • Außergewöhnlich übernachten
        • Adults only Reisen
      2. Buchungstipps
        • Flextarif
        • Warum Pauschalreise?
        • Warum früh buchen?
        • Reiseversicherung
      3. Reisen mit
        • Reisen mit Kind
        • Reisen mit dem Auto
        • Reisen mit dem Hund
        • Alleine verreisen
        • Alleine Reisen als Frau
        • Reisen mit Unverträglichkeiten
      4. Inspirationen
        • Warum Reisen glücklich macht
        • Dem Winter entfliehen
        • Die schönsten Reisebücher
        • Reisen zu den coolsten Tieren der Welt
        • Kulinarische Weltreise
        • Beliebteste Reiseziele der Welt
        • Nordlichter auf Island
        • Heißluftballonfahrt über Kappadokien
        • Übernachtung in der Wüste Marokkos
        • Mit Schweinen baden
      5. Weitere Tipps
        • Online Check-In
        • Tipps für entspanntes Fliegen
        • Nachhaltiges Reisen
        • Reisen zu COVID-Zeiten
        • Workation
  • Online buchen
      1. Aktivitäten
      2. Parkplatz
      3. Reiseversicherung
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Urlaubsanfrage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Firma Grünstadter Reise- und Verkehrsbüro
für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen
Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;
Gliederung in die Abschnitte A, B und C
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder
Reisender genannt) und dem Grünstadter Reise- und Verkehrsbüro,
(nachstehend „GRVB“ abgekürzt), im Buchungsfall ab dem 01.07.2018
zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB
(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie
diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig
durch!
Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung
von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der
vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen
in 3 Abschnitte.
Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung
A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen
einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser
Geschäftsbedingungen
B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B
dieser Geschäftsbedingungen
C) einer Pauschalreise finden Sie die Regelungen in Abschnitt C
dieser Geschäftsbedingungen.
Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen
Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art
von Reiseleistung
Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer
einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen
Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F.
gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil
von verbundenen Reiseleistungen nach Abschnitt B noch Teil
einer Pauschalreise nach Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine
Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich
vorgeschrieben.
1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch
GRVB kommt zwischen dem Kunden und GRVB der Vertrag über die
Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme
bedürfen keiner bestimmten Form.
1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erteilt, so bestätigt GRVB den Eingang des Auftrags unverzüglich auf
elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von
GRVB ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich
getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art.
250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche
Geschäftsbesorgung.
1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem
Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit
diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam
vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne
besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei
Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der
zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler
Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen.
2. Allgemeine Vertragspflichten von GRVB, Auskünfte, Hinweise
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde
bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim
Leistungserbringer durch GRVB vorgenommen. Zur Leistungspflicht
gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe
der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht,
wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen
dem Kunden direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet GRVB
im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die
richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an
den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht
zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden
ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter
Auskünfte haftet GRVB gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn,
dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist GRVB nicht verpflichtet,
den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu
ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von GRVB
im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben
hiervon unberührt.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt GRVB
bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen
und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von §
276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die
Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine
Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5. Sonderwünsche nimmt GRVB nur zur Weiterleitung an den
zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes
nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat GRVB für die Erfüllung solcher
Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung
oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom
Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde
Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung
des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen
des Leistungserbringers werden.
3. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
3.1. Sowohl den Kunden, wie auch GRVB trifft die Pflicht,
Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers
über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch GRVB ausgehändigt
wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine,
Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die
vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit,
insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem
Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem
Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt
werden, erfolgt die Aushändigung durch GRVB durch Übergabe im
Geschäftslokal von GRVB oder nach Wahl von GRVB durch
postalischen oder elektronischen Versand.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber GRVB
4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der
Vermittlungstätigkeit von GRVB nach deren Feststellung diesem
unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder
unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger
Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten
Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von
Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder
Reservierungen).
4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so
gilt:
4.2.a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1
unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
4.2.b) Ansprüche des Kunden an GRVB entfallen insoweit, als
GRVB nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei
ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend
gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit
GRVB nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden
GRVB die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der
Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung
oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht
hätte.
4.2.c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen
Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht
 bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung von GRVB oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von GRVB resultieren
 bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GRVB
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GRVB
beruhen
 bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages
überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des
Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten
Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, GRVB
auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die
nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
5.1. GRVB ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungsund Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu
verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und
dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame
Zahlungsbestimmungen enthalten.
5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann GRVB,
soweit dies den Vereinbarungen zwischen GRVB und dem
Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter
geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der
gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß §
669 BGB.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für
Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder
vertraglich begründete Forderungen des vermittelten
Leistungserbringers.
5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von GRVB
nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten,
dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten
Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des
vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen
solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten
von GRVB ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder GRVB aus
anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten
Gegenansprüche haftet.
6. Pflichten von GRVB bei Reklamationen des Kunden
gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten
Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz
oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht
werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung
gegenüber GRVB gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich
derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber GRVB als auch
gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
beschränkt sich die Pflicht von GRVB auf die Erteilung der
erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen,
insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten
Leistungserbringer.
6.3. Übernimmt GRVB - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein -
die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden,
haftet GRVB für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von
ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter
Fristversäumnis.
6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den
vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von GRVB zur
Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und
einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7.1. GRVB weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines
Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine
Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine
Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den
entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch
unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen
nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist
in der Regel gesondert abzuschließen.
7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde
darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder
Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere
Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die
Schadensanzeige und Selbstbehalte. GRVB haftet nicht, soweit er
keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt
hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam
vereinbarten Versicherungsbedingungen ein
Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
8. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit
der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die
Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist
der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei
der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht,
wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden
Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die
wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der
Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel
unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der
Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die
Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf
Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt
werden.
8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der
Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen
Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer
und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische
gesetzliche Bestimmungen,
 die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
 die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer
gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der
Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die
Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
 die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und
Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
8.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine
Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch
die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch
die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu
informieren.
9. Vergütungsansprüche des Vermittlers
9.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der
Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 8 dieser
Vermittlungsbedingungen gilt:
9.2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind
Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges
Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
9.3. Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser
Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden
zu bezahlende Serviceentgelte.
9.4. Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit der GRVB
und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung
beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, € 50,- Kurzund Mittelstrecke, €100,- Fernstrecke je Flugticket.
9.5. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden
Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem
Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h.
es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch
den Auftraggeber.
9.6. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen
Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden
bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch
deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen
des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder
schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
9.7. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei
der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder
Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt,
Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages
durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt
nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden
aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln
der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus
vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
10. Haftung von GRVB
10.1. Soweit GRVB eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht
durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat,
haftet GRVB nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu
vermittelnden Leistungserbringern.
10.2. GRVB haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden
im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies
gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder
Zusicherung von GRVB, insbesondere, wenn diese von der
Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
10.3. Eine etwaige eigene Haftung von GRVB aus der
schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach
§ 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. GRVB weist im Hinblick auf das Gesetz über
Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GRVB nicht an einer
freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine
Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Vermittlerbedingungen für GRVB verpflichtend würde, informiert GRVB
die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. GRVB weist für alle
Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen
wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines
Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger
sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden/Reisenden und GRVB die ausschließliche Geltung des
deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können GRVB
ausschließlich an deren Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen von GRVB gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von
GRVB vereinbart.
Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen
Reiseleistungen gem. § 651w BGB
Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von
verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn GRVB das
Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen
aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert,
dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine
Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten
Vertrags verbundene Reiseleistungen entstehen.
1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
1.1. GRVB darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für
Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen,
wenn GRVB sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet
werden, soweit Reiseleistungen von GRVB selbst zu erbringen sind
oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu
erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von GRVB
1.1.a) Reiseleistungen ausfallen oder
1.1.b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen
Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter
Leistungserbringer nachkommt.
1.2. Diese Sicherstellung leistet GRVB bei der Vermittlung von
verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer
Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des
Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,
verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines
entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an
GRVB verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an
den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung
leistet.
2. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in
Abschnitt A
2.1. Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von
verbundenen Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern
des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2; 3; 4; 6; 7; 8;
9; 10; 11.
2.2. Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass
GRVB seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur
Sicherstellung der Zahlungen erfüllt hat.
Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von
Pauschalreisen gem. § 651v BGB durch GRVB
Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von
Pauschalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB n.F.
gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über
Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte
Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung
der Pauschalreise ausgewiesen.
1. Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen
GRVB und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den
Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder
annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des
Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des
Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener
Weise übergeben wurde.
2. Erklärungen des Kunden / Reisenden
GRVB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen
sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der
Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. GRVB wird den
Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des
Reisenden in Kenntnis setzen. GRVB empfiehlt zur Vermeidung von
Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende
Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der
Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
3. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in
Abschnitt A
3.1. Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung
Pauschalreisen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts
A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2.1; 2.3; 2.4; 2.5; 3.1; 4.1; 4.4;
6.4; 7; 8; 10; 11.
3.2. Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen
betroffen sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v
Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.
3.3. Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht
Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6
Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Vermittler der Reiseleistungen ist:
Grünstadter Reise- und Verkehrsbüro, Inhaber Michael Wiegand
Kirchheimerstraße 1
67269 Grünstadt
Telefon +49 – 06359 - 93650
Telefax +49 – 06359 - 96524
info@gruenstadter-reisebuero.de
Stand dieser Fassung: Mai 2018

Terminvereinbarung

  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit